TAXI-RUF BERGHEIM Christina Faden GmbH
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KFZ-Service & Reifen-Service

Montage von Kfz-Reifen: Auswuchten ist unverzichtbar !


Geiz ist geil! Diesen allseits bekannten Werbeslogan machen sich offenbar immer mehr deutsche Verbraucher auch bei Ausgaben rund um ihr Automobil zur Devise. Verständlich, denn wie der ADAC-Autokostenindex vom 1. Quartal diese Jahres zeigt, ist Autofahren mit einem Zuwachs von 3,4 Prozent erneut deutlich teurer als noch vor einem Jahr. Der Index fasst die Preise für die Anschaffung und den Unterhalt von Autos zusammen und wurde letztmals für das Jahr 2000 auf den Basiswert 100 gesetzt. Seither ist Autofahren in Deutschland um 14,5 Prozent teurer geworden; im Vergleich dazu verteuerte sich die Lebenshaltung im Durchschnitt nur um 9,5 Prozent.

Sparen ist also angesagt, doch nur wenige Kfz-Halter sind bereit, dafür die persönliche Mobilität nennenswert einzuschränken. Deshalb wird häufig lieber bei der Instandsetzung und -haltung des fahrbaren Untersatzes geknausert als durch freiwillige Einschränkung der Fahrkilometer die Fahrten an die Tankstelle zu reduzieren. Reifenfachhändler berichten aus der laufenden Umrüstsaison über äußerst sparsame Verbraucher, die auf einen Verzicht des Auswuchtens beim Wechsel von Winter- auf Sommerbereifung drängen. In der unmittelbaren Vergangenheit häuften sich in unserer Geschäftsstelle deshalb Anfragen unserer Mitgliedsbetriebe hinsichtlich der technischen Notwendigkeit des Auswuchtens von Rädern, so sagt Hans-Jürgen Drechsler, Geschäftsführer des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV, Bonn).

Grundsätzlich ist dazu anzumerken, dass gemäß Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) primär der Fahrzeugführer/Fahrzeughalter verpflichtet ist, für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges zu sorgen. Nimmt er allerdings die Dienstleistung einer Fachwerkstatt (eines Reifenfachhandelsbetriebes) in Anspruch, kann man davon ausgehen, dass er damit dieser Pflicht nachgekommen ist. Denn man unterstellt, dass diese Dienstleistung dort nach dem aktuellen Stand der Technik sach- und fachgerecht und auf Basis der gesetzlichen Grundlagen (z.B. StVZO) ausgeführt wird. Dementsprechend steht der ausführende Betrieb im Rahmen der Sachmängelhaftung auch gegenüber dem Kunden gesetzlich in der Pflicht.

Da diese Pflicht den Reifenfachhandel gegenüber sparwilligen Kunden schon früher in Erklärungsnöte brachte, hat sich der BRV als bundesweit tätiger Fachverband der Branche bereits vor einigen Jahren an die deutschen Automobilhersteller - Audi, BMW, DaimlerChrysler, Porsche und VW - gewandt, denn nur diese können zur technische Notwendigkeit des Auswuchtens von Rädern verbindliche Aussagen machen. Das Ergebnis war ein eindeutig positives Bekenntnis, und zwar aus folgenden Gründen:

Eine Unwucht am Reifen von 10 Gramm wirkt durch die Fliehkraft im Fahrbetrieb bei 50 km/h wie ca. 400 Gramm. Mit steigender Fahrgeschwindigkeit nimmt der Effekt zu: Bei 100 km/h sind es schon rund 1,7 Kilogramm, bei 200 km/h beanspruchen ca. 10 Kilogramm Reifen, Radlager, Achsaufhängung und Karosserie übermäßig. Die Folgen:

· Über die Erhöhung der Geschwindigkeit und die Zunahme der Unwucht nimmt die Kontaktfläche zwischen Reifen und Fahrbahn ab, was zu einem Sicherheitsrisiko führt. Bei erhöhten Restunwuchten und hohen Geschwindigkeiten besteht nämlich die Gefahr, dass der Fahrer unkontrollierte Lenkbewegungen ausführt.

· Hinzu kommt, dass die Fahrzeugunruhe mit Erhöhung der Fahrzeuggeschwindigkeit steigt. Lenkradzittern und Fahrzeugvibrationen beeinträchtigen dann den Fahrkomfort.

· Auf Grund der permanenten Krafteinleitung reduziert sich zudem die Lebensdauer der Achsund Karosseriebauteile.

Drechsler: Das Votum der Automobilindustrie war eindeutig: Aus den drohenden negativen Auswirkungen einer Unwucht auf Fahrsicherheit, -komfort und Fahrzeuglebensdauer ergibt sich die unbedingte technische Notwendigkeit des Wuchtens aller Radpositionen! Daran hat sich bis heute nichts geändert. Zur ordnungsgemäßen Montage von Reifen gehört deshalb immer auch das Auswuchten.

Seinen Mitgliedsunternehmen hat der Bonner Verband nicht zuletzt aus haftungsrechtlichen Gründen dringend empfohlen, auf das Auswuchten nicht zu verzichten. Eine Empfehlung, die auch für die Sparfüchse unter den Autofahrern zwingend sein sollte. Drechsler: Wer hier spart, spart ganz klar an der falschen Stelle.

Wer in punkto Bereifung auf Nummer Sicher gehen will und einen Reifenspezialisten in seiner Nähe sucht, kann dafür auf der Website www.bundesverband-reifenhandel.de unter dem Menüpunkt Ihre Reifenexperten das Stationenverzeichnis aller BRV-Mitgliedsbetriebe zur Hilfe nehmen. Über eine bequeme Postleitzahlensuche können Interessenten hier die Adressen der Pneu-Experten im Umfeld des Standortes ihrer Wahl herausfiltern. ... und hier sie beschreiben ...

Sommerreifen auf Schnee !

Ab Januar 2006 gilt die neue Regelung - Aber teuer wird es erst im kommenden Winter

Augsburg/Berlin (jok).
Wer bei winterlichen Verhältnissen künftig mit Sommerreifen erwischt wird, muss bald Bußgeld bezahlen. Die Regelung wird nach Informationen unserer Zeitung zum 1. Januar 2006 eingeführt. Teuer wird es jedoch erst im kommenden Winter.
Der Bundesrat werde die Novelle der Straßenverkehrsordnung am 16. Dezember definitiv verabschieden, so ein Verkehrsexperte. Allerdings soll Bußgeld erst nach einer Übergangsphase ab 1. Mai erhoben werden: 20 Euro bei einem einfachen Verstoß, 40 Euro, wenn man Verkehrsbehinderungen verursacht.
Denn laut Gesetzesnovelle gilt: Wer mit falschen Reifen unterwegs ist, zahlt. In der Straßenverkehrsordnung heißt es dazu wörtlich: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 Meter, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen."
Ziel der Änderung sei es, den bei extrem winterlichen Verhältnissen häufig auftretenden Missstand zu bekämpfen, dass Pkw und Lkw auf Grund falscher Bereifung liegen bleiben, Unfälle verursachen oder Verkehrsbehinderungen provozieren, so der Vorsitzende des Verkehrsausschusses im Bundestag, Oswald (CSU). Kein Wunder: Denn bislang ist noch jeder zweite deutsche Autofahrer im Winter mit Sommerreifen unterwegs.

Quelle: Augsburger Allgemeine Zeitung

Haftpflichtschutz bei Ausrutscher mit Sommerreifen nicht gefährdet !


Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) weist darauf hin, dass Autofahrer immer mit geeigneter Bereifung unterwegs sein müssen. Im Winter kann das auch heißen: rechtzeitig umrüsten auf Winterreifen, so der GDV. Keine Angst müssten Autofahrer allerdings wegen ihres Haftpflichtversicherungsschutzes haben. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen beispielsweise mit Sommerreifen einen Unfall verursache, dessen Versicherung zahle dem Unfallopfer den Schaden, sagt der Verband. Sei der Geschädigte ebenfalls mit ungeeigneter Bereifung unterwegs, treffe ihn möglicherweise eine Mithaftung und er bekomme den Schaden unter Umständen nicht in voller Höhe ersetzt, so die deutschen Versicherer. Grundsätzlich richte sich der Haftungsanteil der Unfallbeteiligten danach, ob eine falsche Bereifung die Ursache für den Unfall war. Für den eigenen Versicherungsschutz durch die Vollkasko gilt: Wer sich grob fahrlässig verhält, zum Beispiel mit abgefahrenen Sommerreifen bei Schnee ins Hochgebirge fährt und einen Unfall verursacht, muss unter Umständen damit rechnen leer auszugehen, heißt es vonseiten des GDV weiter. Zwar gebe es auch nach der letztjährigen Änderung der Straßenverkehrsordnung nach wie vor keine generelle Winterreifenpflicht in Deutschland, doch zur eigenen Sicherheit und der anderer Verkehrsteilnehmer raten die deutschen Versicherer jedem Autofahrer zur Umrüstung. Winterreifen sind wegen der eigenen Sicherheit wichtig nicht wegen der Versicherung, meint der GDV.

Quelle "Neue Reifenzeitung"

Aufhebung der Reifen-Fabrikatsbindung !

Aufgrund eines Beschwerdeverfahrens der Europäischen Kommisson gegen die BRD hat das BMVBW das KBA angewiesen, mit Wirkung vom 01.03.2000 auf Eintragungen von Reifen-Fabrikatsbindungen bei Neufahrzeugen zu verzichten. Die vorhandenen Eintragungen bezüglich Fabrikatsbindung verlieren zum gleichen Termin ihre rechtliche Verbindlichkeit und sind nur noch als Empfehlungen zu betrachten.

Begründung der Europäischen Kommission:
Konsequente Anwendung der Reifenrichtlinie 92/23 EEC und damit u.a. Beseitigung unnötiger Handelshemmnisse im Markt.

Geltungsbereich:
alle PKW-Reifen, Transporter- und NFZ-Reifen alle Geschwindigkeitsbereiche einschließlich ZR

Konsequenzen für den Fahrzeughalter:
Soweit ein bestimmtes Fabrikat durch Eintragung aus der Vergangenheit oder in sonstiger Weise (z. B. Betriebsanleitung) empfohlen wird, ist der Fahrzeughalter nicht mehr verpflichtet, die Empfehlung zu befolgen bzw. bei Abweichung ein Unbedenklichkeitsgut-achten eines Sachverständigen einzuholen.
Der Fahrzeughalter ist jedoch in jedem Fall verpflichtet sicherzustellen, dass die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges durch die Verwendung nicht empfohlener Reifen nicht beeinträchtigt wird. Verfügt der Fahrzeughalter nicht selbst über die dazu erforderlichen Kenntnisse, handelt er in der Regel fahrlässig, wenn er sich insoweit nicht fachkundig beraten lässt. Bedeutung für den Reifenhandel: Der Händler ist vor Montage eines nicht empfohlenen Fabrikates nicht mehr verpflichtet, beim Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anzufordern. Es wird jedoch in der Regel vom Händler zu erwarten sein, dass er seinen Kunden über die Eignung eines bestimmten Reifenfabrikates im Hinblick auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges berät. Verfügt der Händler nicht über die dazu erforderlichen Kenntnisse, wird er in der Regel fahrlässig handeln, wenn er nicht empfohlene Reifen montiert, ohne Erkundigungen über ihre Geeignetheit bei Hersteller eingeholt zu haben.

Umrüstung auf nicht eingetragene Reifengrößen:
Hier gilt weiterhin die bisherige Vorgehensweise:
Dimensionsauswahl; Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifen-Herstellers; Abnahme durch einen Sachverständigen; Eintragung durch die Zulassungsstelle (falls erforderlich)

Reifenkennzeichnung !

Kennzeichnung Bedeutung
CP spezieller C-Reifen für Campingfahrzeuge
J Reifen für Jaguar
MO Reifen für Mercedes
MO Extended Reifen für Mercedes mit Notlaufeigenschaften
CORD Reifen für Mercedes
BZ MO Reifen für Mercedes (Erstausrüstung C-Klasse)
N0 Reifen für Porsche
N1 Reifen für Porsche
N2 Reifen für Porsche
N3 Reifen für Porsche
* (Stern) Reifen für BMW
TL Tubless Schlauchloser Reifen
TT Tube Type Schlauch Reifen
XL (Extra Load) Verstärkter Reifen für erhöhte Fahrzeug Last
RF (Reinforced) Verstärkter Reifen für erhöhte Fahrzeug Last
EL (Extra Load Verstärkter Reifen für erhöhte Fahrzeug Last
ML (Mit Leiste) Rippe auf der Reifenflanke, Reifen- und Felgenschutz
A (Michelin Green X) Energiesparender und Ökologischer Reifen
M+S oder M&S Matsch und Schnee Reifen
4PR - 6PR - 8PR (PR=Ply Rating) Reifen mit erhöhter Traglast für Transporter
VW Reifen für Volkswagen
MFS Mit Felgen Schutz
CSR (ContiSupportRing) (Continental Reifen mit Notlaufeigenschaften
XRP Reifen mit Notlaufeigenschaften
ZP (Zero Pressure) (Michelin) Reifen mit Notlaufeigenschaften
DSST (Dunlop Self Supporting Technology) Reifen mit Notlaufeigenschaften
SSR (Self Supporting Runflat Tire) (Continental) Reifen mit Notlaufeigenschaften
RFT (Extended Mobility Technology) (Goodyear) Reifen mit Notlaufeigenschaften
SST (Michelin) Reifen mit Notlaufeigenschaften
RSI (Nokian) Reifen mit Notlaufeigenschaften
ROF Reifen mit Notlaufeigenschaften
FSL Gummilippe zum Schutz der Alufelge
FR Gummilippe zum Schutz der Alufelge
G Für Opel
FP (Flat Protect) Reifen mit Felgenschutz
M3 Reifen für BMW M3
RPB (Rim Protection Bar) (Yokohama) Reifen mit Felgenschutz
LT Light Truck (Leicht LKW Reifen)
BSW Schwarze Seitenwand (Black Sidewall)
BSS Schwarze Seitenwand (Black Sidewall Size)
OWL Weiße Konturschrift (Outline White Letters)
WSS White Sidewall Size (Weiße Seitenwand)
OWLS Outlined White Letter Size (Weiß umrandete Konturschrift)
RWLS Raised White Letter Size (Weißer, erhabener Schriftzug)
P Passenger Car (Nur in USA Produzierten Reifen)
SUV Sport Utility Vehicle
Vmax Hochgeschwindigkeits-Variante, speziell für Tuning-Modelle

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